Schiessstandordnung

Bei betreten der Schießanlage erklären sich alle Benützer zur Einhaltung der jeweiligen Schießstandordnung.

  1. Kommandos für den Schießbetrieb:
    1. „Feuer einstellen“: Waffen sofort entladen (Verschluss in rückwärtiger Stellung) und am Schützenstand ablegen!
    2. „Feuer frei“: Waffen können geladen werden. Normaler Schießbetrieb
  2. Optisches Signal für „Feuer einstellen“ ist die orange Drehleuchte.
  3. Die vor und nach jedem Schießbetrieb durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen werden durch den Schießleiter veranlasst.
  4. Notrufnummern bzw. das Verhalten bei Notfällen wird auf Tafeln beschrieben, welche sich beim Eingang befinden.
  5. Verbandskasten befindet sich beim Eingang und ist als solcher gekennzeichnet.
  6. Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Aufstellungsorten.
  7. Das Rauchen und das Hantieren mit offenem Licht sind auf den Schützenständen verboten.
  8. Das Rauchen ist nur an den hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Raucherplätzen gestattet.
  9. Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
  1. Die Schießstätte darf nur von jenen Personen genutzt werden, gegen die kein behördliches Waffenverbot verhängt wurde.
  2. Die am Schießen beteiligten Personen (Schützen, Scheibenwechsler, Zuseher, Hilfspersonal usw.) dürfen weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
  3. Jeder Schütze hat für eine ausreichende Versicherung selbst zu sorgen!
  4. Jeder Schütze ist für sein Handeln selbst verantwortlich und haftet für Schäden an Sachwerten und Personen!
  5. Den Anweisungen des Schießleiters ist unbedingt und sofort Folge zu leisten!
  6. Bei Verstoß gegen die Schießstandordnung bzw. bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Schießleiters wird ein Platzverweis ausgesprochen!
  7. Die Schießstätte darf nur mit entladener Waffe betreten werden.
  8. Der Schützenstand darf nur mit entladener Waffe betreten bzw. verlassen werden.
  9. Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets zum Zielobjekt (Geschoßfang) oder zum Boden der Schießbahn gerichtet sein muss.
  10. Nur die vorgesehenen Zielobjekte dürfen beschossen werden.
  11. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten.
  12. Waffen dürfen nur ungeladen und - je nach Art der Waffe - gesichert, gebrochen, mit offenem Verschluss, abgenommenem Magazin, ausgeschwenkter Trommel, abgestellt oder abgelegt werden. Dies gilt bei angeordneter Feuerunterbrechung und Beendigung des Schießens ebenso wie bei der persönlichen Pause, Scheibenwechsel, Standwechsel und dergleichen.
  13. Fremde Waffen dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung des Besitzers nicht berührt werden.
  14. Beim Schießen ist ein Gehörschutz bzw. Augenschutz zu tragen.
  15. Holster sind grundsätzlich nicht erlaubt! Ausnahmen werden durch den Schießleiter geregelt.
  16. Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
  1. Waffen und die dazugehörige Munition sind auf die dafür vorgesehene Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
  2. Waffen oder Magazine dürfen nur an der Feuerlinie im Schützenstand geladen werden!
  3. Geladene Waffen – auch wenn sie gesichert sind – dürfen nur dann kurzfristig abgelegt werden, wenn der Schütze vor Ort den Zugriff durch fremde Personen verhindern kann!
  4. Die Waffen dürfen nur entladen - Verschluss in rückwärtiger Stellung und das Magazin entnommen bzw. die Trommel ausgeschwenkt – abgelegt werden!
  5. Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
  6. Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Abkleben der Scheiben) sind die Waffen entladen auf der Ablage abzulegen!
  7. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
  8. Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
  1. Waffen und die dazugehörige Munition sind auf die dafür vorgesehene Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
  2. Waffen oder Magazine dürfen nur an der Feuerlinie im Schützenstand geladen werden!
  3. Geladene Waffen – auch wenn sie gesichert sind – dürfen nur dann kurzfristig abgelegt werden, wenn der Schütze vor Ort den Zugriff durch fremde Personen verhindern kann!
  4. Die Waffen dürfen nur entladen - Verschluss in rückwärtiger Stellung und das Magazin entnommen – abgelegt werden!
  5. Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
  6. Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Einrichten der Auflage, Scheibenwechsel) sind die Waffen entladen auf der Ablage abzulegen!
  7. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
  8. Das Manipulieren mit Schalldämpfern (an- und abschrauben) darf nur bei entladener Waffe erfolgen!
  1. Waffen sind gebrochen zu tragen und der Gewehrriemen ist zu entfernen.
  2. Halbautomatische Flinten sind mit dem Verschluss in rückwärtiger Stellung (arretiert) und mit der Mündung nach Oben zu tragen!
  3. Waffen sind ungeladen auf die dafür vorgesehenen Waffenständer gebrochen mit der Mündung nach Oben bzw. auf der Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
  4. Waffen dürfen nur an der Feuerlinie am Schützenstand geladen werden!
  5. Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt werden!
  6. Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
  7. Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Einrichten der Auflage, Scheibenwechsel) sind die Waffen entladen auf dem Waffenständer bzw. der Ablage abzulegen!
  8. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
  9. Nach erfolgter Schussabgabe ist die Waffe sofort zu brechen!
  10. Halbautomatische Flinten dürfen nur mit 2 Patronen geladen werden!
  1. Waffen und die dazugehörige Munition sind auf die dafür vorgesehene Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
  2. Waffen oder Magazine dürfen nur an der Feuerlinie im Schützenstand geladen werden!
  3. Geladene Waffen – auch wenn sie gesichert sind – dürfen nur dann kurzfristig abgelegt werden, wenn der Schütze vor Ort den Zugriff durch fremde Personen verhindern kann!
  4. Die Waffen dürfen nur entladen - Verschluss in rückwärtiger Stellung und das Magazin entnommen bzw. die Trommel ausgeschwenkt – abgelegt werden!
  5. Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
  6. Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Abkleben der Scheiben) sind die Waffen entladen auf der Ablage abzulegen!
  7. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
  8. Ein drillmäßiger Waffenwechsel (Handfeuerwaffe auf Langwaffe) ist nicht erlaubt!
  9. Die Verwendung eines Holsters ist grundsätzlich verboten! Ausnahmen regelt der Schießleiter.
  10. Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
  1. Waffen sind gebrochen zu tragen und der Gewehrriemen ist zu entfernen.
  2. Halbautomatische Flinten sind mit dem Verschluss in rückwärtiger Stellung (arretiert) und mit der Mündung nach Oben zu tragen!
  3. Waffen sind ungeladen auf die dafür vorgesehenen Waffenständer gebrochen mit der Mündung nach Oben bzw. auf der Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
  4. Waffen dürfen nur an der Feuerlinie am Schützenstand geladen werden!
  5. Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt werden!
  6. Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
  7. Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Einrichten der Auflage, Scheibenwechsel) sind die Waffen entladen auf dem Waffenständer bzw. der Ablage abzulegen!
  8. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
  9. Nach erfolgter Schussabgabe ist die Waffe sofort zu brechen!
  10. Ein drillmäßiger Waffenwechsel (Handfeuerwaffe auf Langwaffe) ist nicht erlaubt!
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