- Kommandos für den Schießbetrieb:
- „Feuer einstellen“: Waffen sofort entladen (Verschluss in rückwärtiger Stellung) und am Schützenstand ablegen!
- „Feuer frei“: Waffen können geladen werden. Normaler Schießbetrieb
- Optisches Signal für „Feuer einstellen“ ist die orange Drehleuchte.
- Die vor und nach jedem Schießbetrieb durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen werden durch den Schießleiter veranlasst.
- Notrufnummern bzw. das Verhalten bei Notfällen wird auf Tafeln beschrieben, welche sich beim Eingang befinden.
- Verbandskasten befindet sich beim Eingang und ist als solcher gekennzeichnet.
- Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Aufstellungsorten.
- Das Rauchen und das Hantieren mit offenem Licht sind auf den Schützenständen verboten.
- Das Rauchen ist nur an den hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Raucherplätzen gestattet.
- Die Benützung der Anlage von Personen ohne WBK hat im Zuge einer Schulung zu erfolgen.
- Die Benützung der Anlage von Personen ohne WBK ist im Beisein/Aufsicht eines WBK-Besitzers möglich. Die Anzahl von max. 2 Begleitpersonen kann durch den Schießleiter jederzeit eingeschränkt werden.
- Schulungen, Lehrgänge, Kurse und dergleichen dürfen ausschließlich nur durch Personal der Shooting Range Blintendorf durchgeführt werden!
- Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
- Die Schießstätte darf nur von jenen Personen genutzt werden, gegen die kein behördliches Waffenverbot verhängt wurde.
- Alle Schützen/Besucher (mit und ohne waffenrechtlichem Dokument) haben ihre Anwesenheit mit einem Lichtbildausweis an der Theke zu melden.
- Mit dem Betreten der Liegenschaft erklärt jede Person, dass sie die Verhaltensregeln als auch die Schießstandordnung gelesen bzw. verstanden haben und dementsprechend befolgen werden.
- Die am Schießen beteiligten Personen (Schützen, Scheibenwechsler, Zuseher, Hilfspersonal usw.) dürfen weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
- Jeder Schütze hat für eine ausreichende Versicherung selbst zu sorgen!
- Jeder Schütze ist für sein Handeln selbst verantwortlich und haftet für Schäden an Sachwerten und Personen!
- Den Anweisungen des Schießleiters ist unbedingt und sofort Folge zu leisten!
- Bei Verstoß gegen die Schießstandordnung bzw. bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Schießleiters wird ein Platzverweis ausgesprochen!
- Die Schießstätte darf nur mit entladener Waffe betreten werden.
- Der Schützenstand darf nur mit entladener Waffe betreten bzw. verlassen werden.
- Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets zum Zielobjekt (Geschoßfang) oder zum Boden der Schießbahn gerichtet sein muss.
- Nur die vorgesehenen Zielobjekte dürfen beschossen werden.
- Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten.
- Waffen dürfen nur ungeladen und - je nach Art der Waffe - gesichert, gebrochen, mit offenem Verschluss, abgenommenem Magazin, ausgeschwenkter Trommel, abgestellt oder abgelegt werden. Dies gilt bei angeordneter Feuerunterbrechung und Beendigung des Schießens ebenso wie bei der persönlichen Pause, Scheibenwechsel, Standwechsel und dergleichen.
- Fremde Waffen dürfen ohne Einverständnis des Besitzers nicht berührt werden.
- Beim Schießen ist ein Gehörschutz bzw. Augenschutz zu tragen.
- Holster sind grundsätzlich nicht erlaubt! Ausnahmen werden durch den Schießleiter geregelt.
- Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
- Waffen und die dazugehörige Munition sind auf die dafür vorgesehene Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
- Waffen oder Magazine dürfen nur an der Feuerlinie im Schützenstand geladen werden!
- Geladene Waffen – auch wenn sie gesichert sind – dürfen nur dann kurzfristig abgelegt werden, wenn der Schütze vor Ort den Zugriff durch fremde Personen verhindern kann!
- Die Waffen dürfen nur entladen - Verschluss in rückwärtiger Stellung und das Magazin entnommen bzw. die Trommel ausgeschwenkt – abgelegt werden!
- Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
- Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Abkleben der Scheiben) sind die Waffen entladen auf der Ablage abzulegen!
- Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
- Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
- Waffen und die dazugehörige Munition sind auf die dafür vorgesehene Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
- Waffen oder Magazine dürfen nur an der Feuerlinie im Schützenstand geladen werden!
- Geladene Waffen – auch wenn sie gesichert sind – dürfen nur dann kurzfristig abgelegt werden, wenn der Schütze vor Ort den Zugriff durch fremde Personen verhindern kann!
- Die Waffen dürfen nur entladen - Verschluss in rückwärtiger Stellung und das Magazin entnommen – abgelegt werden!
- Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
- Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Einrichten der Auflage, Scheibenwechsel) sind die Waffen entladen auf der Ablage abzulegen!
- Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
- Das Manipulieren mit Schalldämpfern (an- und abschrauben) darf nur bei entladener Waffe erfolgen!
- Waffen sind gebrochen zu tragen und der Gewehrriemen ist zu entfernen.
- Halbautomatische Flinten sind mit dem Verschluss in rückwärtiger Stellung (arretiert) und mit der Mündung nach Oben zu tragen!
- Waffen sind ungeladen auf die dafür vorgesehenen Waffenständer gebrochen mit der Mündung nach Oben bzw. auf der Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
- Waffen dürfen nur an der Feuerlinie am Schützenstand geladen werden!
- Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt werden!
- Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
- Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Einrichten der Auflage, Scheibenwechsel) sind die Waffen entladen auf dem Waffenständer bzw. der Ablage abzulegen!
- Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
- Nach erfolgter Schussabgabe ist die Waffe sofort zu brechen!
- Halbautomatische Flinten dürfen nur mit 2 Patronen geladen werden!
- Die jeweiligen Serien (10er, 15er u. 25er) zum jeweiligen Preis, sind bindend und vorab am Stand zu vereinbaren. Eine Abrechnung der Gesamtsumme an geschossenen Wurftauben ist nicht vorgesehen!
- Waffen und die dazugehörige Munition sind auf die dafür vorgesehene Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
- Waffen oder Magazine dürfen nur an der Feuerlinie im Schützenstand geladen werden!
- Geladene Waffen – auch wenn sie gesichert sind – dürfen nur dann kurzfristig abgelegt werden, wenn der Schütze vor Ort den Zugriff durch fremde Personen verhindern kann!
- Die Waffen dürfen nur entladen - Verschluss in rückwärtiger Stellung und das Magazin entnommen bzw. die Trommel ausgeschwenkt – abgelegt werden!
- Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
- Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Abkleben der Scheiben) sind die Waffen entladen auf der Ablage abzulegen!
- Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
- Bei Zielwechsel ist darauf zu achten, dass die Anlage keinen Schaden nimmt!
- Ein drillmäßiger Waffenwechsel (Handfeuerwaffe auf Langwaffe) ist nicht erlaubt!
- Die Verwendung eines Holsters ist grundsätzlich verboten! Ausnahmen regelt der Schießleiter.
- Sollten Gewehre eingeschossen werden, ist dies der Standaufsicht vorab zu melden. Somit können Fehlschüsse, welche die Anlage beschädigen können vermieden werden.
- Waffen sind gebrochen zu tragen und der Gewehrriemen ist zu entfernen.
- Halbautomatische Flinten sind mit dem Verschluss in rückwärtiger Stellung (arretiert) und mit der Mündung nach Oben zu tragen!
- Waffen sind ungeladen auf die dafür vorgesehenen Waffenständer gebrochen mit der Mündung nach Oben bzw. auf der Ablage mit der Mündung Richtung Ziel bzw. Kugelfang abzulegen!
- Waffen dürfen nur an der Feuerlinie am Schützenstand geladen werden!
- Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt werden!
- Zielübungen dürfen nur am Schützenstand in Richtung Ziel bzw. Kugelfang durchgeführt werden!
- Befindet sich Jemand vor der Feuerlinie (beim Einrichten der Auflage, Scheibenwechsel) sind die Waffen entladen auf dem Waffenständer bzw. der Ablage abzulegen!
- Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten!
- Nach erfolgter Schussabgabe ist die Waffe sofort zu brechen!
- Ein drillmäßiger Waffenwechsel (Handfeuerwaffe auf Langwaffe) ist nicht erlaubt!
- Auf der Schießstätte zugelassene Waffen:
- Kategorie A: Sofern eine Bewilligung vorliegt.
- Kategorie B
- Kategorie C
- Auf der Schießstätte zugelassene Munition:
- Statisch 7-25 m:
- Bis Kaliber .50 bzw. 12,7mm einschließlich (z.B. .50 Action Express)
- Action Shooting Gewehr/Pistole:
- Gewehr bis Kaliber 7,92 mm einschließlich
- Pistole bis Kaliber .50 einschließlich
- Statischer Gewehrstand 100 m:
- Unter .50 bzw. 12,7mm
- Statischer Gewehrstand KK 50 m:
- .22 lfB
- Wurftaubenanlage:
- Schrotgewehr bis Kaliber 12/76 einschließlich
- Action Shooting Schrot
- Schrotgewehr bis Kaliber 12/76 einschließlich
- Statisch 7-25 m:
- Auf der Schießstätte zugelassene Geschoßtypen:
- Nicht zugelassen sind Hartkern-, Leuchtspur-, Duplex-Geschosse und Flintenlaufgeschosse
- Statisch 7-25 m:
- Uneingeschränkt (außer nicht zugelassene)
- Action Shooting Gewehr/Pistole:
- Gewehr uneingeschränkt (außer nicht zugelassene)
- Pistole uneingeschränkt (außer nicht zugelassene)
- Statischer Gewehrstand 100 m:
- Unter .50 bzw. 12,7mm (außer nicht zugelassene)
- Statischer Gewehrstand KK 50 m:
- .22 lfB (außer nicht zugelassene)
- Wurftaubenanlage:
- Schrotmunition bis Kaliber 12/76 einschließlich (außer nicht zugelassene)
- Action Shooting Schrot
-
- Schrotgewehr bis Kaliber 12/76 einschließlich
-